Ihr Background für Hilfen zur Erziehung
 



 Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine auf längere Zeit angelegte Unterstützungsform für Familien mit Kindern und Jugendlichen. Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Mitarbeit der Familie ist
dabei eine wichtige Voraussetzung. 1


 

 Gesetzeslage


Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist gemäß § 27 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) eine Hilfe zur Erziehung und in § 31 SGB VIII als eigenständige Hilfeart benannt.

 

 

 Zielgruppe


Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Hilfeangebot für Familien, d.h. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, deren Lebenssituation durch vielfältige psychosoziale Schwierigkeiten gekennzeichnet ist, z.B.:

 

  • Erziehungs- und Versorgungsprobleme
  • mangelnde Bewältigungsstrategien zur Konfliktlösung
  • Beziehungsstörungen in der Familie
  • Kommunikationsprobleme
  • Vernachlässigung der Kinder
  • Gewalt und/ oder Missbrauch
  • Lernschwierigkeiten
  • Schulverweigerung
  • Delinquenz
  • Entweichung
  • Suchtprobleme
  • soziale Benachteiligung
  • Krankheit oder Behinderung

 Kernziele der Hilfe


Die Aufgabenstellung der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist orientiert am Wohl des Kindes und an der Sicherung und Wiederherstellung der Erziehungsfunktion der Familie. Wichtigstes Ziel ist, die Handlungskompetenz der Eltern zu stärken, damit sie Ihren Kindern eine entwicklungsfördernde Lebensgemeinschaft bieten können. Hierzu unterstützen wir Sie durch:

 

  • Förderung und Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
  • Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Bearbeitung familiärer Beziehungskonflikte
  • Veränderung der Kommunikationsmuster
  • Wecken und Stabilisierung der vorhandenen Ressourcen
  • Förderung der Übernahme von Elternverantwortung
  • Sensibilisierung für die Bedürfnisse der Kinder
  • Aufbau eines tragfähigen und stabilen Beziehungsnetzes
  • Unterstützung und Begleitung bei der Durchsetzung von zustehenden Leistungen
  • Auf- und Bearbeitung von individuellen Problemsituationen
  • Finden und Erarbeiten von Lösungsstrategien in allen Bereichen des täglichen Lebens
  • Hilfestellung mit dem Ziel der Befähigung zur eigenständigen Sicherung der Grundversorgung finanzieller, medizinischer, therapeutischer und hygienischer Art
  • Förderung der Integration des Kindes in die Tagesbetreuungsangebote
  • Förderung der Integration in Schul- und Ausbildungsgänge